Kostenvoranschlag / Kurzgutachten
Nicht immer muss es bei einem Unfall ein Gutachten sein, um die Schadenshöhe festzulegen. Unser Sachverständiger für NRW hilft Ihnen weiter.
Sie haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug und wissen nicht, ob für die Schadensregulierung ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten benötigt wird? Dann lassen Sie sich von uns, als Ihrem kompetenten Sachverständiger für NRW mit jahrelanger Erfahrung, kostenlos beraten.
Ein Kostenvoranschlag fällt im Haftpflicht-Schadensfall nur an, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt (dies beinhaltet Schäden bis 750 €).
Da der Schadenshöhe hier eine entscheidende Bedeutung zukommt, sollte man die Beurteilung und genaue Bewertung der Schadenshöhe in jedem Fall dem freien und unabhängigen Sachverständigen überlassen.
Denn einige Beschädigungen wie zum Beispiel Kratzer, die auf den ersten Blick harmlos wirken und leichtfertig als Bagatellschaden bezeichnet werden, liegen bei einer genaueren Betrachtung über dem festgelegten Wert von 750 €. Aus diesem Grund ist die fachgerechte Beurteilung des Schadens von Sachverständiger für Sie als Geschädigten sehr wichtig.
Ein Kurzgutachten wird, ähnlich wie andere Gutachten, durch unsere Sachverständigen nach einer sorgfältigen Begutachtung des Kraftfahrzeugs verfasst. Dabei erfolgt die Begutachtung durch einen unabhängigen Gutachter. Anders als bei einem Wertgutachten oder einem vollständigen Unfallgutachten ist der Gutachter hier auf den Unfallschaden und seine direkten Auswirkungen konzentriert. Es trifft keine Aussagen über die Wertminderung des Fahrzeugs, sondern nur über die tatsächlichen Kosten, um das Fahrzeug von der Werkstatt wieder in den Stand von vor dem Unfall zu versetzen.
Ein Kurzgutachten liefert Ihnen durch die unabhängige und sorgfältige Dokumentation der Schäden zahlreiche Vorteile. Der KFZ-Sachverständige sichert alle Beweise und dokumentiert Sie in einem sachlichen ausführlichen Kurzgutachten, dass Sie sowohl gegenüber der gegnerischen Versicherung als auch vor Gericht als starkes Argument nutzen können. Es enthält Fotos und Skizzen sowie klare Formulierungen, die als sachliche Argumente dienen können. In Grenzfällen ist es ein wichtiges Werkzeug, um einen scheinbaren Bagatellschaden, der deutlich schwerer ausgefallen ist, als großen Schaden anerkennen zu lassen.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug direkt am Unfallort oder zu einem gewünschten Termin bei Ihnen zu Hause.
Wir erstellen innerhalb von 24 Stunden das Gutachten und informieren Sie umgehend über die Höhe des Schadens und den Schadensumfang.
Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung. Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit Ihr Geld.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug direkt am Unfallort oder zu einem gewünschten Termin bei Ihnen zu Hause.
Wir erstellen innerhalb von 24 Stunden das Gutachten und informieren Sie umgehend über die Höhe des Schadens und den Schadensumfang.
Von einfachen Kurzgutachten bis zu komplexen Wertgutachten sind wir der passende Ansprechpartner.